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   SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02   

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https://dejure.org/2004,90182
SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02 (https://dejure.org/2004,90182)
SG Stade, Entscheidung vom 07.10.2004 - S 1 KR 18/02 (https://dejure.org/2004,90182)
SG Stade, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - S 1 KR 18/02 (https://dejure.org/2004,90182)
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  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe hierzu Urteil vom 23. Oktober 1996 - 4 RK 2/96) kann ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 SGB V ebenfalls durch ein Systemversagen in Form einer Nichterfüllung von Informationspflichten vorliegen.

    Dies ist hier versäumt worden, so dass insgesamt die Klägerin nicht schutzwürdig ist (im Ergebnis so auch das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 23. Oktober 1996 - 4 RK 2/96).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02
    Mit diesem Einwand hat sich die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit bereits wiederholt befasst und zuletzt durch das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20. Mai 2003 (Az: B 1 KR 9/03 R) klargestellt, dass Gesetzeswortlaut und -zweck eine dahingehende Ausnahme nicht zulassen.

    In zahlreichen Fällen ergäben sich schwierigste Abgrenzungsprobleme, durch die die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet wäre (vgl zu alledem das Urteil des BSG vom 20. Mai 2003, aaO und mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2003 - L 4 B 44/03

    Beschwerde ; Gewährung von Versorgung ; Absenden ; Entscheidung nach billigem

    Auszug aus SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02
    Im Übrigen geht das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Beschluss vom 8. Dezember 2003 (Az: L 4 B 44/03 KR) davon aus, dass Leistungserbringer im Lager der Krankenkassen stehen und sich diese ein Versäumnis ihrer Leistungserbringer zurechnen lassen müssen.
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 SB 13/97 R

    Nachteilsausgleich "G" - Anhaltspunkte 1996 - Klagezulässigkeit - Prüfungsumfang

    Auszug aus SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02
    Insoweit ist die Klägerin gehalten, bezüglich dieser Kosten zunächst das gesetzlich vorgesehene und in diesem Fall nicht entbehrliche Verwaltungsverfahren durchzuführen (siehe hierzu auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 - B 9 SB 13/97 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2003 - L 4 KR 244/00

    Übernahme von Kosten für Behandlung nach Tomatis-Hörtherapie; Leistungen der

    Auszug aus SG Stade, 07.10.2004 - S 1 KR 18/02
    Hierbei darf der Entscheidung der Krankenkasse nicht dadurch vorgegriffen werden, dass der Versicherte die erstrebte Behandlung unabhängig von dieser Entscheidung durchführen lässt und damit die genannte Prüfung in das Verfahren der Kostenerstattung verlagert (siehe hierzu das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 15. Januar 2003 - L 4 KR 244/00).
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